Infos zur eAU
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da! Nachdem der Start des eAU-Verfahrens mehrfach verschoben wurde, wurde das neue Verfahren zum 01.01.2023 bundesweit verpflichtend eingeführt. Mit der Einführung dieses neuen Verfahrens ergeben sich einige grundlegende Änderungen über die wir hiermit informieren. Die eAU bedeutet zudem einen deutlichen Mehraufwand für die Bezügestelle, weshalb wir Ihre Unterstützung benötigen!
Das ändert sich für Sie nicht:
- Die Verpflichtung, Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer den Vorgesetzten spätestens bis 9 Uhr am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.
- Das Aufsuchen eines Arztes, sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert.
- Ausfüllen und Übersenden des Vordrucks „Anzeige/Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit“ (umgangssprachlich „Gesundmeldung“) an die Personalabteilung nach Wiederaufnahme der Arbeit nach Erkrankung.
Das ändert sich für Sie:
- Die Verpflichtung, Ihre Arbeitsunfähigkeit Ihrem Arbeitgeber in Papierform nachzuweisen, entfällt.
- Das Übersenden Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse entfällt. Das übernimmt künftig die Arztpraxis für Sie.
Das ändert sich für die Arbeitgeber:
- Den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber künftig bei der jeweiligen Krankenkasse elektronisch abfragen. Aus der Bringschuld des Arbeitnehmers wird also eine Holschuld des Arbeitgebers.
- Die Abfrage erfolgt durch die Bezügestelle. Dafür muss diese aber zunächst einmal von Ihrer Arbeitsunfähigkeit erfahren.
Das wird jetzt sehr wichtig!
Der Ihnen bereits bekannte TUC-Vordruck „Anzeige/Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit“ erlangt künftig eine noch größere Bedeutung, da die Bezügestelle nur mittels dieses Vordrucks von einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit Kenntnis erlangt und die elektronische Anfrage bei der Krankenkasse starten kann. Wir sind daher in hohem Maße auf Ihre Mithilfe und die Anzeige Ihrer Arbeitsunfähigkeit angewiesen!
Der Vordruck „Anzeige/Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit“ ist unmittelbar nach dem Ende der Erkrankung an die Personalverwaltung zu übermitteln. Aufgrund der genannten Veränderungen ist es erforderlich geworden, den Vordruck anzupassen. Die ab dem 01.01.2023 gültige Version des Vordrucks ist –wie gewohnt- im Liquid Office im Ordner Urlaub/Krankheit/Abwesenheit hinterlegt.
In der Vergangenheit sind die Erkrankungen häufig nur nach Aufforderung durch die Personalabteilung nachgewiesen worden. Das könnte jetzt zu größeren Problemen führen. Bitte veranlassen Sie dieses im eigenen Interesse, um arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Schwierigkeiten mit der Krankenkasse zu vermeiden!
Gibt es Ausnahmen von der eAU?
Ja! Leider wurde die eAU nicht für alle verpflichtend eingeführt. Privat krankenversicherte Personen nehmen nicht am eAU-Verfahren teil. Für diesen Personenkreis ändert sich die bisherige Verfahrensweise nicht. Für privat krankenversicherte Personen werden weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform ausgestellt, die dem Vordruck „Anzeige/Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit“ beizufügen sind.
Hinweis für die Sekretariate:
Bei einer länger andauernden Erkrankung von mehr als drei Wochen ist der Vordruck „Anzeige/Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit“ bereits vor Beendigung der Arbeitsunfähigkeit an die Personalverwaltung weiterzuleiten. Das Datum der Beendigung der Erkrankung ist in diesem Fall im Vordruck zunächst offen zu lassen. Nach Beendigung der Erkrankung ist der vollständig ausgefüllte Vordruck einzureichen.
Hinweis für alle, die Novatime nutzen:
Erkrankungszeiten werden künftig nicht mehr auf Zuruf oder aufgrund von Mitteilungen per Mail in Novatime gebucht, sondern erst nach Vorlage der Gesundmeldung. Es wird dazu kommen, dass dadurch höhere Minussalden im Mitarbeiterjournal ausgewiesen werden. Das lässt sich leider nicht vermeiden. Sobald Ihre Gesundmeldung vorliegt, werden die Zeiten nachgebucht und Ihr Konto ausgeglichen.
Weitere Infos:
Zum besseren Verständnis des Umstellungsprozesses empfehlen wir ein Erklärvideo der IKK classic zum Thema eAU:
https://www.ikk-classic.de/fk/pw/entgeltfortzahlung/eau
Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt an die Kolleginnen und Kollegen im Personaldezernat wenden.