Winterdienst

Wer ist für die Schneeräumung in der TU Clausthal zuständig?

Für die Dienstgebäude und die Außenflächen inklusive der Straßen, Gehsteige usw. sind die Mitarbeiter des Dezernats 4 zuständig.  Dabei übernehmen die Hausmeister die Räumung und Verkehrssicherung vor den Gebäudeeingängen, während die Mitarbeiter des allgemeinen Winterdienstes für die Räumung der Straßen, Gehwege und Parkplätze zuständig sind.

Warum sind die Parkplätze noch nicht geräumt?

Bei 500.000 m2 Außenfläche und ca. 80 Gebäuden können wir bei starken und dauerhaften Schneefällen bedauerlicherweise nicht überall zeitgleich im Winterdienst die erforderlichen Einsatzziele erreichen.

Erste Priorität ist  die Sicherung der Verkehrsflächen (Straßen und Fußwege) sowie der Gebäudeeingänge  und Treppenanlagen, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.  

Sie können uns helfen indem:

  • Sie auf bereits geräumte Parkplatzflächen ausweichen,
  • Sie – soweit möglich – bei Schnee- und Eislage auf die Benutzung privater KFz verzichten oder Fahrgemeinschaften bilden und öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Die Räumfahrzeuge werden bei ihrer Arbeit häufig erheblich behindert, weil Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum oder Parkplätzen abgestellt werden. Insbesondere behindern vor allem die so genannten "Dauerparker" die Schneeräumung während der Nachtzeit und in den frühen Morgenstunden. 

Was ist zu tun, wenn Treppen und Eingänge noch nicht geräumt oder schon wieder verschneit und vereist sind?

Sollte es aufgrund einer ungewöhnlichen Wetter- oder Schneelage für die Mitarbeiter des Dezernats 4 nicht möglich sein, rechtzeitig und im erforderlichen Umfang die notwendigen Bereiche von Schnee und Eis zu befreien, bitten wir Sie entsprechend zu reagieren und notfalls Zugänge etc. abzusichern bis die Teilflächen wieder geräumt und gestreut werden wurden.

Was ist bei Dachlawinen- und Eiszapfenbildung an den Gebäuden zu tun?

Sofern sich am jeweiligen Dienstgebäude Eiszapfen bilden bzw. die Gefahr von Dachlawinen besteht, ist unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass Schadensfälle durch herabfallende Schnee- und Eismassen vermieden werden. 

Bitte informieren Sie in dem Fall umgehend die Technische Verwaltung und lassen Sie durch den Hausmeister und evtl. eigenes Personal den Gefahrenbereich sperren bis die Gefahrenbereiche vom Dezernat 4 beseitigt sind.